Hausordnung
Die Räume sind ausschließlich ihrer Bestimmung gemäß zu verwenden. Alle Einrichtungen haben in den Räumen zu verbleiben, bzw. dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Hausbetreuers umgestellt oder auch außerhalb des Hauses verwendet werden.
In jedem Fall muss bei Lagerende der vorherige Zustand wieder hergestellt sein. Hausinventar z.B. Matratzen u.ä. dürfen grundsätzlich nicht außer Haus gebracht werden.
Aus hygienischen Gründen ist für jeden Schlafplatz im Haus ein Leintuch, Schlafsack und eventuell ein Polster mitzubringen ! Für jede Beschädigung an Räumen oder der Einrichtung (auch Verlust) haftet die lagernde Gruppe bzw. der (die) Lagerleiter(in).
Der Hofbetreuer übergibt die Räume bei Lagerbeginn dem (der) verantwortlichen Lagerleiter(in) und übernimmt sie, ausreichend gereinigt, bei Lagerende. Sämtliche lilienhofeigene Geräte und Anlagen dürfen nur vom Hofbetreuer in Betrieb genommen werden und von den dafür bestimmten Personen betreut werden.
Wasser ist ein kostbares (und teures) Gut. Bedenkt, dass unnötiges Laufen lassen (z.B. beim Zähne putzen, Geschirr abspülen usw.) hohe Kosten verursacht. Jede(r) Führer(in) muss bei allfälliger Wasserverschwendung sofort einschreiten.